Auf die Verträge zwischen dem Auftraggeber, im folgenden „Mieter“ genannt und Auftragnehmer, im Folgenden „MaVi“ genannt finden folgende Geschäftsbedingungen des Auftragnehmers Anwendung:
1. Allgemeines
Für unsere Lieferungen und Leistungen finden ausschließlich die nachstehenden Bedingungen Anwendung. Abänderungen dieser Bedingungen bedürfen der Schriftform. Sie gelten auch, wenn der Mieter insbesondere bei der Auftragserteilung auf eigene Geschäftsbedingungen verweist, es sei denn, diesen wurde ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
2. Zustandekommen des Vertrages
„MaVi“ bestätigen Ihre Buchungsanfrage nach Prüfung durch Versand einer Empfangsbestätigung per E-Mail. Nach erfolgtem Zahlungseingang senden wir Ihnen eine verbindliche Buchungsbestätigung zu. Die Empfangsbestätigung Ihrer Buchungsanfrage stellt noch keine Vertragsannahme dar.
3. Leistungsgegenstand
MaVi bietet folgende Leistungen nach Anforderungen des Mieters an und fungiert nicht als Veranstalter:
(1) „MaVi“ vermieten diverses Veranstaltungsequipment (z.B. Pavillion, Musikboxen etc.), die durch den Auftragnehmer individuell ausgewählt werden.
(2) Für optionales Zubehör, das der Mieter in seiner Konfiguration auswählen kann, gelten diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
4. Mietzeitraum
(1) „MaVi“ sehen eine ein- bzw. mehrtägige Nutzungsdauer vor.
(2) „MaVi“ stellen den Mietgegenstand spätestens am Buchungstermin zur Verfügung. Auf Wunsch des Mieters, erfolgen der Aufbau und die Einweisung des Mietgegenstandes durch „MaVi“. Gelangt der Mietgegenstand aufgrund von Umständen, die der Mieter zu vertreten hat, nicht rechtzeitig an den Bestimmungsort, bleibt der Auftragnehmer gleichwohl zur Entrichtung des vereinbarten Betrages verpflichtet.
5. Preise
Alle in Angeboten, Rechnungen und Buchungsbestätigungen genannten Preise verstehen sich in Euro. Bei „MaVi“ handelt es sich um ein Kleingewerbe nach §19 UStG, somit wird keine MwSt. ausgewiesen. Verleihkosten beziehen sich auf den vertraglich festgelegten Zeitraum. Insbesondere sind alle Preise ohne Gewähr.
6. Vertragspflichten des Mieters
(1) Der Mieter übergibt den Mietgegenstand spätestens am Werktag bis 18 Uhr nach dem Buchungstermin an „MaVi“ zurück. Die Ware ist für den Rücktransport gegen Schäden zu schützen.
Sollte der Mieter die Methode zur „Abholung des Mietgegenstandes am Lieferort“ gewählt haben, ist jedoch nicht anzutreffen, so ist der Mieter selbst dazu verpflichtet den Mietgegenstand zurückzubringen. Mehrkosten durch versäumte Rückgabe gliedern sich wie folgt:
Bei durch den Mieter verursachter Überschreitung dieser Rückgabefrist werden dem Mieter folgende Säumniszuschläge in Rechnung gestellt:
1.Werktag: 30,00€
jeder weitere Werktag: 60,00€
Des weiteren behalten wir uns das Recht vor dadurch entstehende Mietausfälle in Zahlung zu stellen.
(2) Der sachgemäße Umgang mit dem Veranstaltungsgegenstand und der Ausstattung ist durch den Mieter sicherzustellen.
(3) Sollte der Mietgegenstand unvollständig zurückgegeben werden, so werden die fehlenden Teile nachgefordert. Reagiert der Mieter nicht auf diese Bitte so hat dieser Schadenersatz zu leisten und die fehlenden Teile werden Ihm in Rechnung gestellt. Dies betrifft alle Teile des Mietgegenstandes, ebenso wie Zubehör und Verpackungsgegenstände (Schaumstoff, Kisten, Verpackungsmaterial).
7. Verlust/Beschädigungen am Mietobjekt
(1) Sämtliche Mietgegenstände werden vor jeder Vermietung durch „MaVi“ geprüft und im einwandfreien Zustand übergeben. Demnach gehen Schäden an den Mietgegenständen zu Lasten des Mieters.
(2) Für Verlust oder Beschädigung der Mietgegenstände auf dem Übergabeweg übernimmt „MaVi“ das volle Risiko. Die Ware ist unmittelbar nach Erhalt zu prüfen und etwaige Schäden und fehlende Objekte unmittelbar an “MaVi“ zu melden. Spätere Beanstandungen können nicht akzeptiert werden. Für sonstigen Verlust oder Beschädigung der Mietgegenstände übernimmt der Mieter das volle Risiko.
8. Unvollständige Leistungserbringung
Im Falle unvollständiger Leistungserbringung seitens „MaVi“ (technische Fehlfunktion, o.ä.) beschränkt sich die Haftungsverpflichtung maximal auf den belasteten Mietpreis. Darüber hinaus gehende Ansprüche seitens des Mieters sind ausgeschlossen.
Die unvollständige Leistungserbringung ist bis spätestens 7 Tage nach Nutzungsdatum des Mietgegenstandes zu melden. Danach hat der Mieter keinen Anspruch mehr auf eine Haftungsverpflichtung oder Schadenersatz, da zu einem späteren Zeitpunkt nicht mehr nachgeprüft werden kann, ob die Ansprüche des Mieters wahrheitsgemäß sind und diese Mängel tatsächlich eingetreten sind.
9.Alle überlassenen Gas-Pfandflaschen müssen selbstverständlich bei Mietzeitraum-Ende zurück gegeben werden, dabei trägt der Mieter das Risiko des nicht Aufbrauchen können der kompletten Füllung. Sollten gekaufte Gasfüllungen nicht oder nur Teilweise aufgebraucht sein, verzichtet der Mieter auf die Erstattung des Kaufpreise der Füllung/in.
10. Widerrufsrecht für Mieter
Der Mieter kann seine Buchung innerhalb von 7 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, E-Mail) widerrufen. Das Widerrufsrecht erlischt spätestens 14 Tage vor dem Buchungstermin. Die Frist beginnt mit Zugang der Auftragsbestätigung.
Der Widerruf ist zu richten an:
MaVi
Matthias Peters
An der Landwehr 5
49179 Ostercappeln- Schwagstorf
E-Mail: info@mavi-rent.de
Widerrufsfolgen:
(1) Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangener Leistungen zurückzugewähren. Kann der Mieter „MaVi“ die empfangen Leistungen sowie Nutzungen (z.B. Gebrauchsvorteile) nicht oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren beziehungsweise herausgeben, muss der Mieter „MaVi“ insoweit Wertersatz leisten. Dies kann dazu führen, dass der Mieter die vertraglichen Zahlungsverpflichtungen für den Zeitraum bis zum Widerruf gleichwohl erfüllen muss. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für den Mieter mit der Absendung der Widerrufserklärung, für „MaVi“ mit deren Empfang
Zusätzliche Vertragsvereinbarung Anmietung Hüpfburg, zu den geltenen AGB von MaVi(www.MaVi-rent.de)
1. Die Vermietung erfolgt ausschließlich gegen Vorlage eines gültigen Deutschen Personalausweises oder internationalen Reisepass mit gütiger Aufenthaltserlaubnis.
2. Die gemieteten Gegenstände bleiben unveräußerliches Eigentum des Vermieters.
3. Der Mieter hat die Mietsachen in einwandfreiem Zustand übernommen. Eventuelle Schäden sind in der Mängelliste aufzuführen. Später vorgebrachte Einwendungen, Schäden seien schon vor Übergabe vorhanden gewesen, können nicht anerkannt werden, wenn diese nicht in der Mängelliste aufgeführt sind.
4. Der Mieter verpflichtet sich, mit den Mietgegenständen pfleglich und sorgfältig umzugehen und vor Beschädigung zu schützen. Bei Beschädigungen werden dem Mieter Reparaturkosten oder Neulieferung in Rechnung gestellt.
5. Schäden an der Hüpfburg werden Pauschal mit 100 Euro berechnet. Kommt es zu einem Total Ausfall oder Zerstörung der Hüpfburg kommt der Mieter für die Instandsetzung oder dem Wiederbeschaffungswert im vollem Umfang auf.
6. Werden Mietgegenstände bei Verschmutzung, Durchnässung des Moduls zurückgegeben, so muss der Mieter anstehende Reinigungspauschale von 100 € übernehmen.
7. Bei Selbstabholung gelten folgende Regelungen.Der Mieter haftet für die komplette, angemietete Gegenstände in Bezug auf Feuer- und Wasserschäden, mutwillige Beschädigung, Vandalismus, Fehlbedienung und Diebstahl.
Die entliehenen Gegenstände sind nicht versichert. Der Vermieter MaVi (MaVi-rent.de) übernimmt keinerlei Haftung für Sach- und Personenschäden.
8. Der Vermieter übernimmt nur dann volle Haftung wenn der Mieter das komplett Paket gebucht hat, (Lieferung/Aufbau/Abbau/ Abholung/ Betreuung).
9. Die Mietsachen dürfen vom Mieter nicht weitervermietet oder sonst an Dritten überlassen werden. Es sei denn, dies wurde bei Vertragsschluss vereinbart.
10. Werden Mietsachen nicht zum vereinbarten Zeitpunkt zurückgebracht, erheben wir eine Nachgebühr. Für alle weiteren Schäden, die dem Vermieter durch die verspätete Rückgabe entstehen, haftet der Mieter.
11. Die Nutzung der gemieteten Gegenstände erfolgt ausschließlich auf eigene Gefahr.
12. Bei der Vermietung von Kinderattraktionen (Hüpfburgen etc.) übernimmt der Kunde die allgemeinVerkehrssicherungspflicht und hat für eine ständige Beaufsichtigung durch eine erwachsene Person, die das 18.Lebensjahr erreicht hat, zu sorgen.
12a.Der Mieter hat dafür Sorge zu tragen, dass die Dienstleistung nicht den Witterungen ausgesetzt ist.Bei Veranstaltungen im Freien müssen entsprechende Vorkehrungen getroffen werden.
13. Sollte ein Gerät verschmutzt zurückgegeben werden, erhebt MaVi (MaVi-rent.de) eine Reinigungspauschale von 100,00 €. Der Betrag ist sofort zu zahlen.
14. Zahlung erfolgt per Banküberweisung in Vorkasse oder bei Abholung bzw. Übergabe in bar, Kaution in Höhe von 100 Euro ist bei Abholung bzw. Übergabe in bar zu entrichten.
15.Mündliche Absprachen haben keine Gültigkeit
16.Die Nutzungsbedingung ist Bestandteils des Vertrages.
17.Nach Benutzung und vor dem Abbau ist die Hüpfburg besenrein wieder einzupacken. Wir empfehlen dafür einen normalen Haushaltsstaubsauger.
©MaVi. Alle Rechte vorbehalten.
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